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ABLAUF

KONTAKTAUFNAHME / 

TERMINVEREINBARUNG

 

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter + 43 664 255 91 68 jederzeit möglich. 

T: +43 664 255 91 68

... sollte ich nicht erreichbar sein, bitte kurz Nachricht auf die Mailbox sprechen und ich melde mich zurück!

 

Bei geplanten Eingriffen empfiehlt es sich die Termine rechtzeitig zu vereinbaren, um eine bestmögliche Therapieplanung zu gewährleisten.

DER ERSTE TERMIN

 

Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • Ihre ärztliche Verordnung

  • aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Operationsbericht, …) falls vorhanden

  • für Kinder - die ärztliche Verordnung + Mutter-Kind-Pass und ärztliche Befunde sofern vorliegend

 

Um mir ein möglichst genaues Bild der Symptome machen zu können, erfolgt zu Beginn der ersten Therapieeinheit ein ausführliches Anamnesegespräch. Dieses bildet, zusammen den Befunden sowie grundlegenden klinischen Tests und körperlichen Untersuchungen, die Grundlage für die folgende Therapie.

Daraus ergibt sie die Planung und die Vereinbarung zur gemeinsamen Therapie, d.h. es resultieren daraus 

auch für Sie spezifische Übungen die von Ihnen zu Hause weiterhin durchgeführt werden sollen - damit der Therapieeffekt unterstützt wird und nach Beendigung der Therapie erhalten bleibt

VERORDNUNG

 

Osteopathie

Für Ihre osteopathische Behandlung benötigen Sie einen ärztliche Überweisung für Osteopathie. Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte dort, ob eine Kostenrückerstattung geleistet wird.

 

Physiotherapie

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt. Es obligt natürlich Ihrem Arzt, was er verordnet. Am Besten wäre jedoch eine Verordnung für 7-10 x  Physiotherapie à 60 Min./ bzw. 45 Minuten plus  7 – 10 x Heilmassage à 15 Minuten. 

BEWILLIGUNG DER VERORDNUNG

 

Ihren Verordnungsschein leite ich kostenlos an Ihre Krankenkasse weiter, damit eine anteilige Kostenerstattung chefärztlich bewilligt wird. 

TERMINABSAGE

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn ab. Absagen die innert 24 Stunden vor Behandlung abgesagte werden, werden von mir in Rechnung gestellt.

 

ABRECHNUNG UND

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

PHYSIOTHERAPIE

Sie können jede Behandlung sofort per Bankomatzahlung bzw. Überweisung oder gesammelt am Ende der Behandlungsreihe begleichen.

Wir vereinbaren zu Beginn der Therapie die Bezahlungsmodalitäten.

Im Anschluss zum Abschluss der Therapie reichen Sie die Honorarnote, den Verordnungsschein (mit Bewilligung) und die Zahlungsbestättigung bei ihrem Sozialversicherungsträger ein und geben ihre Kontaktdaten bekannt.

Der Rückerstattungsbetrag hängt von ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab (ca. 50-65%).

 

Für die Rückerstattung sind Sie selbst verantwortlich.

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